Barrierefreiheit im Web: EU-Richtlinie und US-Gesetze im Vergleich
Seit einigen Jahren gibt es in der EU und den USA Bestimmungen, die dafür sorgen sollen, dass Websites und mobile Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Die EU-Richtlinie 2016/2102 und das Americans with Disabilities Act (ADA) von 1990 sowie die Section 508 des Rehabilitation Act von 1973 haben das Ziel, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben, auf Informationen und Dienstleistungen zuzugreifen wie Menschen ohne Behinderungen.
EU - Richtlinie 2016/2102
In der EU gibt es seit 2016 die Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese Richtlinie besagt, dass öffentliche Stellen verpflichtet sind, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben, auf Informationen und Dienstleistungen zuzugreifen wie Menschen ohne Behinderungen.
Die Richtlinie gilt für alle öffentlichen Stellen, einschließlich Regierungsbehörden, öffentlichen Krankenhäusern, Schulen und Universitäten sowie öffentlichen Verkehrs- und Telekommunikationsdienstleistern. Die öffentlichen Stellen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen den Anforderungen der EU-Web-Richtlinien (WCAG 2.1, Level AA) entsprechen, um sicherzustellen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Die EU-Richtlinie enthält auch Bestimmungen zur Überprüfung und Durchsetzung der Barrierefreiheit. Die öffentlichen Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites und mobilen Anwendungen veröffentlichen und sicherstellen, dass diese regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Die Mitgliedstaaten müssen zudem Mechanismen für Beschwerden und Rückmeldungen von Nutzern bereitstellen, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Stellen auf die Bedürfnisse der Nutzer eingehen und die Barrierefreiheit verbessern.
Die Mitgliedstaaten der EU haben bis zum 23. September 2018 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben.
USA - ADA und Section 508
Die USA haben das Americans with Disabilities Act (ADA) von 1990, das den Schutz von Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, einschließlich des Internets, vorsieht. Obwohl das ADA keine spezifischen Vorschriften für die Barrierefreiheit von Websites enthält, haben Gerichte entschieden, dass das ADA auch für das Internet gilt, und dass Unternehmen verpflichtet sind, ihre Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Ein weiteres Gesetz, das in den USA relevant ist, ist die Section 508 des Rehabilitation Act von 1973, die für Bundesbehörden gilt. Diese Vorschrift schreibt vor, dass alle elektronischen und informationstechnischen Produkte und Dienstleistungen, die von Bundesbehörden verwendet werden, barrierefrei sein müssen.
Unterschiede zwischen EU und USA
Die Unterschiede zwischen den EU- und US-Regelungen bestehen hauptsächlich darin, dass die EU-Richtlinie sich nur auf öffentliche Stellen bezieht, während das ADA und die Section 508 für private Unternehmen und Bundesbehörden gelten. Darüber hinaus sind die Anforderungen in den USA möglicherweise strenger, da Gerichte das ADA als anwendbar auf das Internet angesehen haben, während dies in der EU nicht der Fall ist.
Weltweit
Weltweit gibt es viele Initiativen, die sich für die Barrierefreiheit im Web einsetzen. Einige Länder haben Gesetze und Richtlinien wie die EU und die USA eingeführt, während andere Länder dies noch nicht getan haben. Das Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) ist eine internationale Organisation, die sich für die Entwicklung von Webstandards einsetzt, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Insgesamt sind Gesetze und Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderungen. Es ist jedoch auch wichtig, dass Unternehmen und öffentliche Stellen darüber hinausgehen und sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen für alle zugänglich sind.
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